Inhalt der Meisterausbildung
Maler
Teile I und II: Meisterhafte Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten und fachtheoretische Kenntnisse
Fachpraxis und Fachtheorie. Informationsbeschaffung, Naturwissenschaftliche Zusammenhänge, Messen und Prüfen, Untergründe, Arbeitsverfahren, Technische Ausstattung, Werk- und Hilfsstoffe, Gestaltungstechniken/ Farbgestaltung, grundlegende Techniken, Stil- und Kunstgeschichte, Formgestaltung, Schriftgestaltung, betriebliche Kosten/ Kalkulation, Auftragsvorbereitung und- durchführung, Auftragsabwicklung, Marketing, Qualitätsmanagement, Organisation/Logistik, Personalwesen, Arbeitssicherheit/ Umweltschutz, Instandsetzung, Dokumentation/ Präsentation.
Gesamt: 660 Stunden bei der Handwerkskammer Schwerin / 754 Stunden bei der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (davon 184 Stunden für Gestaltung und Instandhaltung; Fassadengestaltung; Oberflächentechniken; Schrift; Vergoldung; Fahrzeuglackierung; Airbrush und 570 Stunden für Technik und Gestaltung, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Organisation)
Teil III: Wirtschafts- und Rechtskunde
Rechnungswesen und Controlling, Betrieb und Wirtschaft, Recht und Steuern, Informations- und Kommunikationstechnologie.
Gesamt: 230 Stunden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Qualifizierung zum Technischen Fachwirt zu erwerben (+ 40 Stunden im Bereich EDV).
Teil IV: AdA – Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
Berufs- und Arbeitspädagogik (Allgemeine Grundlagen, Planung der Ausbildung, Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses, Ausbildung in der Gruppe, Abschluss der Ausbildung).
Gesamt: 115 Stunden.
Kosten der Meisterausbildung
Teile I und II
- Maler: Schwerin: EUR 4.824 / Ostmecklenburg-Vorpommern: EUR 4.333
- Prüfung: EUR 255,64
Teil III
- Lehrgang: EUR 1.054
- Technischer Fachwirt: EUR 1.454
- Prüfung: EUR 112
Teil IV
- Lehrgang: EUR 553
- Prüfung: EUR 118
Weitere Informationen
Das »Meister-BAföG« unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen:
» Zu den Informationen rund um das Meister-BaföG
Weiterbildungsstipendium für Meister
In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Wenn ein ausgebildeter Meister ein Studium in seiner Fachrichtung an einer Hochschule in MV aufnehmen will (und seinen Wohnsitz in Meck-Pom hat), kann man auf Antrag für die Dauer der Regelstudienzeit einen Beitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von € 600 monatlich erhalten. Interessiert?
www.lfi-mv.de


